Weisheitszähne ziehen in Vollnarkose
Eine Vollnarkose beim Zahnarzt ermöglicht dem Patienten schwere, umfangreiche und unangenehme Zahnbehandlungen angst- und schmerzfrei zu überstehen. Der Patient wird bei einer Zahnbehandlung unter Vollnarkose mittels Narkosemitteln in einen tiefschlafähnlichen Zustand versetzt.
Doch wann und für wen ist eine Vollnarkose angebracht, notwendig oder möglich? Und was gilt es dabei zu beachten?
Zahnbehandlungen gehören, ebenso wie Zahnschmerzen, zu den unangenehmsten Erfahrungen. Denn empfindliche Nervenfasern und Nervenbahnen ziehen sich durch den Zahn, die Zahnwurzel, den Kiefer und den gesanten Mundraun, die bei Reizungen jeglicher Art Schmerzempfindungen auslösen.
Mit einem Besuch beim Zahnarzt assoziieren viele Menschen "Angst", da sie möglicherweise schon schlechte und unangenehme Erfahrungen bei einem Zahnarzt gemacht haben. Doch auch die Geräusche, Erschütterungen, Druck, der Anblick der Instrumente und das bewusste Erleben der Geschehnisse bei einer Zahnbehandlung können für psychischen Stress oder Belastungen sorgen und Patienten schon bei dem Gedanken daran Angst einjagen.
Eine Vollnarkose beim Zahnarzt schafft Abhilfe bei Zahnarztphobie und schmerzhaften Eingriffen
Zahnbehandlungen können ganz verschiedener Art sein. Es gibt leichte und kurze Behandlungen, für die Patienten etweder keine oder nur eine lokale Betäubung (Lokalanästhesie) benötigen oder wünschen. Für eine Vollnarkose beim Zahnarzt gibt es eine Reihe von guten Gründen.
Vollnarkose bei schweren Behandlungen
Zu schweren Behandlungen gehören in erster Linie schwere, lange und/oder aufwendige Operationen an den Zähnen, den Wurzeln oder am Kiefer.
Mehrere Weisheitszähne gleichzeitig entfernen lassen
Ein häufiges Beispiel ist das Ziehen von gleich mehreren Weisheitszähnen, die unter Vollnarkose entfernt werden können.
Auch wenn eine örtliche Betäubung nicht tief genug wirkt, nicht ausreicht oder aufgrund einer Erkrankung der Organe oder wegen einer Allergie gegen die Betäubungsmittel dafür nicht in Betracht kommt, kann eine Vollnarkose beim Zahnarzt erforderlich werden.
Vollnarkose bei Zahnarztphobie
Unabhängig von der Art oder dem Umfang der Zahnbehandlung gibt es auch psychische Gründe, die für eine Vollnarkose beim Zahnarzt sprechen.
Für Patienten, die unter psychologischen Angststörungen oder Phobien leiden, zu denen auch eine ausgeprägte Zahanrztangst oder die Zahnarzt- beziehungsweise Dentalphobie gehören, kann eine Vollnarkose beim Zaharzt die einzige Lösung sein, um sich einer notwendigen Zahnbehandlung zu unterziehen oder überhaupt zum Zahnarzt zu gehen.
Weitere Gründe für eine Vollnarkose
Auch bei Menschen mit Bewegungstörungen, durch die sie nicht ruhig bleiben können, Menschen mit einer geistigen Behinderung oder Patienten, die unter Würgereflexen leiden, kann die Vollnarkose bei einem Zahnrzt den Ausweg bieten. Ebenso bei Kindern, die nicht kooperieren und unter einer örtlichen Betäubung nicht behandelt werden können, kann eine Narkose helfen und die Zahnbehandlung erst möglichst machen.
Vollnarkose
Intravenös verabreichbare Narkosemittel
Intravenös (Injektion in eine Vene) verabreichte Narkosemittel setzen sich aus Schlafmitteln (Hypnotika), hochwirksamen Schmerzmitteln (Analgetika) und muskelentspannenden Mitteln (Muskelrelaxantien) zusammen.
Vollnarkose - Das sind die Risiken und Nebenwirkungen
Eine Vollnarkose beim Zahnarzt ist grundsätzlich ein sehr sicheres Verfahren. Dennoch bestehen gewisse Risiken und Nebenwirkungen können auftreten wenn der Körper mittels Narkosemittel in einen tiefschlafähnlichen Zustand versetzt wird.
Risiken - Vorerkrankungen, Allergien oder Schwangerschaft?
Der Zahnarzt und der Narkosearzt untersuchen vor der Behandlungsform den Patienten auf seinen Gesundheitszustand und seine Krankheitsgeschichte.
Liegen beispielsweise etwaige schwerwiegende Vorerkrankungen, frühere Operationen, chronische Erkrankungen (wie bezüglich der Lunge, Herz, Leber, Schilddrüse, Gehirn oder dem Blut), aktuelle Begleiterkrankungen, Schwangerschaft, Unverträglichkeiten und Allergien gegen Anästhetika oder sonstige entscheidende Sachverhalte vor, kann eine Vollnarkose aufgrund von etwaigen Risiken nicht in Betracht gezogen werden.
Ebenso können für den Zahnarzt das Alter und diverse Lebensgewohnheiten, wie Alkoholkonsum, Rauchen oder Drogenkonsum sowie die Einname von verschiedenen Medikamenten relevant sein.
Inwieweit eine Vollnarkose beim Zahnarzt zu sehr risikobehaftet ist, wird vom Arzt individuell beurteilt. Ebenso wie die Eignung der Narkosearzt und der Narkose- und Schmerzmittel. Bestehen für eine Vollnarkose bestimmte Risiken, die ein Ausschlusskriterium darstellen, kann dennoch z.B. eine Lokalanästhesie möglich sein, um das Problem des Schmerzempfindens zu lösen.